
Der folgende Textauszug wurde Hermann Dreizehnters Chronik „Hagenbach. Station einer reichen Geschichte“ aus dem Jahre 1999 entnommen.
Schon [1281] hatte der König [Rudolf von Habsburg] in der sogenannten Wormser Erklärung vom 2. Dezember 1281 die Beteiligten wissen lassen, dass die der Bevölkerung von Hagenbuch erteilte Hagenauer Freiheit (die gleichen Stadtrechte, wie sie die Stadt Hagenau besaß) dem Kloster Weißenburg nicht zum Nachteil gereichen dürfe.
Von äußerster Wichtigkeit bei dieser Betrachtung ist in unserem Zusammenhang die Tatsache, dass aus beiden Erklärungen aus den Jahren 1282 [Privileg König Rudolfs über die Auseinandersetzungen zwischen dem Kloster Weißenburg und Hagenbach, Redaktion] und 1281 eindeutig hervorgeht, dass die Stadtrechtsverleihung bereits vorher erfolgt war. Leider ist das Stadtrechtsprivileg nicht mehr auffindbar. Es war historisch aber falsch, eine Zeitlang die Wormser Erklärung vom 2. Dezember 1281 als Datum der Erhebung zur freien Reichsstadt anzusehen. Dieses Schriftstück ist allerdings die älteste Überlieferung, die den neuen Rechtsstatus für Hagenbach dokumentiert. Fest steht aber, dass die Erhebung zur Reichsstadt nur unwesentlich vor der Erklärung zu Worms stattgefunden hat, mit Sicherheit im Jahre 1281. „König Rudolf I. hatte dem Orte 1281 die Stadt-Würde und die Privilegien der Stadt Hagenau verliehen, jedoch unbeschadet der Gerechtsamen des Weißenburger Abtes.“ [Vgl.: Herbert Bodender: Manuskript Ortschronik Hagenbach, S. 1 – E – 1 bis 2.]
Wäre die Stadtrechtsverleihung früher erfolgt, dann hätten wahrscheinlich die Weißenburger schon früher ihre Rechte reklamiert.
Redaktionelle Anmerkungen:
- Die Texte in (runden Klammern) sind dem Original entnommen, die in [eckigen Klammern] redaktionelle Ergänzungen. Der Text wurde an die neue Rechtschreibung angepasst.
- Bei dem Dokument handelt es sich vermutlich um eine Abschrift. Das Original befindet sich im Habsburger Archiv in Wien. Weitere Informationen zu dem Dokument werden wir nachreichen.